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Domain wurde deaktiviert — Bestätigung fehlt

Deine Website ist plötzlich nicht mehr erreichbar und auch die E-Mails gehen nicht mehr? Wenn die Domain deaktiviert wurde, steckt fast immer eine unbestätigte Bestätigungsmail dahinter.

Die Domain ist dabei nicht verloren. Sie ist weiterhin auf dich registriert, die Vergabestelle hat sie nur stillgelegt, bis die Bestätigung nachgeholt ist.

Die zwei Ursachen

1. Die Validierungsmail wurde nicht bestätigt. Jede Domain muss regelmäßig vom Inhaber bestätigt werden. Siehe Validierungsmail.

2. Bei einem Inhaberwechsel hat einer der beiden nicht zugestimmt. Bei Endungen wie .com, .net, .org oder .shop müssen alter und neuer Inhaber einem Wechsel zustimmen. Bleibt eine Zustimmung aus, wird die Domain stillgelegt. Siehe Inhaberwechsel.

Der übliche Fall: Die Bestätigungsmail kommt nicht an

Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Die Bestätigung geht an die E-Mail-Adresse des Domaininhabers — und die läuft oft über genau die Domain, die gerade deaktiviert ist. Dann kann die Mail nicht mehr zugestellt werden, und ein erneutes Zusenden bringt nichts.

Dasselbe passiert, wenn beim bisherigen Anbieter eine Whois-Privacy aktiv war: Dort steht dann eine anonymisierte Adresse, deren Weiterleitung mit dem Transfer erlischt.

Der Weg da raus: das Notfalldokument

Für genau diesen Fall gibt es ein Formular, mit dem sich die hinterlegte E-Mail-Adresse ändern lässt, ohne dass die alte erreichbar sein muss. So läuft es ab:

  1. Melde dich bei uns. Wir schicken dir das Notfalldokument zu.
  2. Ausfüllen und unterschreiben — und zwar vom Domaininhaber persönlich, nicht von der Agentur oder vom Webmaster.
  3. Ausweiskopie beilegen: Personalausweis, Vorder- und Rückseite. Ist die Domain auf eine Firma registriert, zusätzlich einen Handelsregisterauszug.
  4. Zurücksenden. Wir reichen die Unterlagen bei der Vergabestelle ein.
  5. Nach der Prüfung dort wird die Domain wieder freigeschaltet.

Warum es diesen Aufwand braucht

Der Weg über ein unterschriebenes Dokument ist das einzige Verfahren, mit dem sich ein Inhaber ausweisen kann, ohne Zugriff auf die hinterlegte E-Mail-Adresse zu haben. Die Vergabestellen setzen das so voraus — wir können es nicht abkürzen. Genau deshalb ist es die Mühe wert, die Kontaktadresse der Domain aktuell zu halten, bevor etwas passiert.

So beugst du vor

  • Als Domaininhaber eine Adresse hinterlegen, die nicht über dieselbe Domain läuft. Wenn info@meine-firma.de als Inhaberkontakt eingetragen ist und meine-firma.de abgeschaltet wird, kommst du an keine Bestätigung mehr. Eine unabhängige Zweitadresse löst das Problem vollständig.
  • Bestätigungsmails sofort erledigen, nicht auf Wiedervorlage legen — die Fristen sind kurz.
  • Vor einem Transfer die Whois-Privacy beim alten Anbieter abschalten.

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