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Inhaberwechsel bei .com, .net und anderen Endungen

Wenn bei einer Domain wie .com, .net, .org, .shop oder .berlin der Inhaber wechselt, gilt ein festes Verfahren der ICANN — abgekürzt IRTP. Es greift auch dann, wenn du gar nicht das Gefühl hast, den Inhaber zu wechseln.

Wann das Verfahren anspringt

Nicht nur beim Verkauf einer Domain, sondern schon bei einer Änderung der Inhaberdaten: anderer Name, andere Firmierung, andere E-Mail-Adresse. Auch ein Anbieterwechsel kann es auslösen, wenn dabei Daten angepasst werden.

Wie es abläuft

  1. Beide müssen zustimmen — der bisherige und der künftige Inhaber. Jeder bekommt eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
  2. Fehlt eine Zustimmung, findet der Wechsel nicht statt. Reagiert niemand, wird die Domain stillgelegt. Siehe Domain wurde deaktiviert.
  3. Nach einem erfolgten Inhaberwechsel ist die Domain 60 Tage lang für Transfers gesperrt.

Die 60-Tage-Sperre lässt sich nicht aufheben

Sie ist Teil der ICANN-Transferrichtlinie und für alle Anbieter weltweit verbindlich. Wer sie umgeht, verstößt gegen die Vorgaben. Weder wir noch ein anderer Anbieter können hier etwas machen.

Zwei Fehler, die immer wieder passieren

Whois-Privacy vor dem Transfer nicht abgeschaltet. Der Datenschutzdienst ersetzt deine E-Mail-Adresse durch eine anonyme Weiterleitung — und die erlischt beim Transfer. Die Bestätigungsmail geht dann ins Leere. Erst abschalten, dann transferieren.

Erst Daten ändern, dann umziehen wollen. Wer die Inhaberdaten anpasst und danach zu einem anderen Anbieter wechseln will, sitzt 60 Tage fest. Erst umziehen, dann Daten ändern — oder umgekehrt mit entsprechendem Vorlauf planen.

Neu registrierte Domains

Auch dort wird geprüft, ob die angegebene E-Mail-Adresse wirklich erreichbar ist. Bleibt die Bestätigung aus, wird die Domain auf „OnHold“ gesetzt: Sie bleibt registriert, ist aber nicht mehr aufrufbar, bis die Bestätigung nachgeholt ist. Deshalb bei der Registrierung eine Adresse angeben, in die du auch wirklich hineinschaust.

Für Experten: die Begriffe
  • IRTP: Inter-Registrar Transfer Policy, seit dem 07.12.2016 in der heutigen Fassung. Regelt Anbieterwechsel und Inhaberwechsel bei gTLDs und den neuen Endungen.
  • Material Change: eine Änderung der Inhaberdaten, die das Verfahren auslöst. Reine Tippfehlerkorrekturen zählen in der Praxis mit dazu, wenn sie Name oder Organisation betreffen.
  • FOA: Form of Authorization, die Bestätigungsmail an alten und neuen Inhaber.
  • .de-Domains unterliegen der DENIC, nicht der ICANN. Dort gibt es weder FOA noch eine 60-Tage-Sperre, wohl aber seit 2026 die Inhaberbestätigung.

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