Automatische Antwort-E-Mails können rechtswidrig sein: Ein Urteil aus dem Landgericht
In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf bestätigt, dass automatische Antwort-E-Mails in bestimmten Fällen rechtswidrig sein können. Insbesondere, wenn eine E-Mail-Adresse im Impressum angegeben wird, aber lediglich eine automatisierte Antwort verschickt wird, ohne eine tatsächliche Bearbeitung der Anfrage, verstößt dies gegen Wettbewerbsregeln. Das Gericht entschied, dass ein solcher Automatismus dem Gebot fairer Wettbewerbspraktiken widerspricht….