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Automatische Antwort-E-Mails können rechtswidrig sein: Ein Urteil aus dem Landgericht

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf bestätigt, dass automatische Antwort-E-Mails in bestimmten Fällen rechtswidrig sein können. Insbesondere, wenn eine E-Mail-Adresse im Impressum angegeben wird, aber lediglich eine automatisierte Antwort verschickt wird, ohne eine tatsächliche Bearbeitung der Anfrage, verstößt dies gegen Wettbewerbsregeln.

Das Gericht entschied, dass ein solcher Automatismus dem Gebot fairer Wettbewerbspraktiken widerspricht. Demnach müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur die Kontaktaufnahme ermöglichen, sondern auch tatsächlich in der Lage sind, auf Anfragen in einer sinnvollen und nicht rein automatisierten Weise zu reagieren.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bei der Nutzung automatischer Antworten auf E-Mails vorsichtig sein müssen. Eine rein automatische Antwort ohne konkrete Bearbeitung der Anfrage kann im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht problematisch sein.

Dies berichtet ein aktueller Artikel von https://www.heise.de/ .

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