Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Max
20-05-2018 11:02

Im Rahmen des Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung müssen Sie als Kunde sicher stellen, dass die von uns getroffenen Maßnahmen die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen.

Gerne informieren wir Sie zu unseren technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs). Diese finden Sie in der Anlage 1 in unserem Ihnen zur Verfügung gestellten Auftragsverarbeitungsvertrag, welchen Sie im Kundenportal herunterladen können.

Tags: ADV, DSGVO, TOM, TOMS
Durchschnittliche Bewertung: 5 (1 Abstimmung)

Kommentieren nicht möglich