Auskunftsersuchen

Martin Müller
20-05-2018 11:03

Sie können zu jeder Zeit eine Auskunft nach Artikel 15 der DSGVO über Ihre bei uns gespeicherten Daten bei uns einholen. Um diese zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte und weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind diese Auskunft zu erhalten. Am einfachsten geht dieses, wenn Sie sich dazu im Kundenportal anmelden und uns über das Kontaktformular eine entsprechende Anfrage zukommen lassen.

Wir beantworten Ihre Anfrage anschließend via E-Mail an die bei uns von Ihnen hinterlegte E-Mailadresse.

Wir empfehlen Ihnen die dann erhaltenen Informationen auszudrucken, an einem sicheren Ort verschlossen aufzubewahren und die E-Mail anschließend so zu löschen, dass niemand unbefugtes Zugriff auf die Daten hat.

Tags: auskunft, auskunftsersuchen, DSGVO
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